Ad-hoc-Mitteilungen
- Insiderpapiere, Insiderinformationen und Verbot von Insidergeschäften gem. §§ 12-14 WpHG,
- Insiderverzeichnisse gem. § 15b WpHG,
- Verbot der Marktmanipulation gem § 20a WpHG,
- Finanzanalyse gem. § 34b WpHG,
- Ad-hoc-Publizität gem. § 15 WpHG und
- Directors' Dealings gem § 15a WpHG.
Die DVB unterliegt als "Emittentin von Finanzinstrumenten, die im Inland zum Börsenhandel zugelassen sind" weiterhin den speziellen Publizitätspflichten des § 15 WpHG. Den vollständigen Wortlaut des § 15 WpHG finden Sie hier zum Download.
Um unserer Veröffentlichungspflicht nachzukommen, wickeln wir Ad-hoc-Mitteilungen über unseren Dienstleister DGAP Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH, München, ab. Dieser informiert mit befreiender Wirkung für die DVB sowohl die Börsen, als auch die BaFin sowie internationale Kommunikationsdienstleister und übersendet der BaFin den rechtlich notwendigen Veröffentlichungsbeleg.
Unsere Ad-hoc-Meldungen stellen wir der Öffentlichkeit auch unverzüglich hier zur Verfügung.
Pressemitteilungen
oder Investor Relations.
