Directors' Dealings
Im Zuge der Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsrichtlinie trat am 30. Oktober 2004 das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) in Kraft. Hieraus ergaben sich wesentliche Änderungen und Verschärfungen u. a. in folgenden Bereichen des Wertpapierhandelsgesetzes:
- Insiderpapiere, Insiderinformationen und Verbot von Insidergeschäften gem. §§ 12-14 WpHG
- Insiderverzeichnisse gem. § 15b WpHG
- Verbot der Marktmanipulation gem § 20a WpHG
- Finanzanalyse gem. § 34b WpHG
- Ad-hoc-Publizität gem. § 15 WpHG und
- Directors Dealings gem. § 15a WpHG
§ 15a WpHG (neue Fassung) finden Sie hier zum Download.
Die Veränderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der Kreis der betroffenen Emittenten wurde erweitert.
- Der Kreis der betroffenen natürlichen Personen wurde geändert, und es wurde eine Mitteilungspflicht juristischer Personen eingeführt.
- Mitteilungspflichtige Geschäftsarten und Finanzinstrumente wurden weiter gefasst.
- Die Bagatellgrenze wurde gesenkt und anders berechnet.
- Die Meldefrist wurde geändert.
Um unserer Veröffentlichungspflicht im Rahmen von Directors' Dealings nachzukommen, nutzen wir den Service unseres Dienstleisters DGAP Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH, München. Die Mitteilung der meldepflichtigen Person leitet die DVB sofort via Internet an die DGAP weiter. Der Service der DGAP deckt die rechtlichen Anforderungen an die meldepflichtige Person und an die DVB gem. §15a WpHG vollständig ab.
Die DGAP
- leitet die Mitteilung unverzüglich an die BaFin,
- veröffentlicht die Mitteilung auf der DGAP-Homepage,
- macht damit die Meldung der Öffentlichkeit für mindestens einen Monat zugänglich und
- sendet abschließend den rechtlich notwendigen Veröffentlichungsbeleg an die BaFin.
Von der DVB gemeldete und der DGAP veröffentlichte Directors Dealings finden Sie hier.
